Nicht getwittert - Knast!
Bitte? Für “nicht Twittern” kann man in den Knast kommen? Richtig, gemeint ist wirklich für “nicht Twittern”. Hintergrund: Scott Braun, der Manager des amerikanischen Teenie-Pop-Stars Justin Bieber und James Roppo, der Vizepräsident der Plattenfirma “Island Def Jam Records” planten einen PR-Auftritt ihres Schützlings.
Der Ansturm der Teenies jedoch war so riesig, dass die Polizei eine akute Gefährdung der Menschenmenge darin sah. Dem Künstler wurde aus Sicherheitsgründen der Zugang zum Gebäude verwehrt, während die Polizei offenbar vergeblich versuchte, die riesige Menschenmenge zu zerstreuen.
Hierauf wandte sich die Polizei an die beiden erwähnten Sünder, die über einen Tweet bekanntgeben sollten, dass der Event abgesagt sei und der Künstler nicht mehr auftreten würde. Die beiden reagierten jedoch nicht und der entlastende Tweet blieb aus, worauf die beiden Männer wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen zur Verantwortung gezogen. Bei dem Event gab es einige verletzte Personen und die beiden Männer wurden verhaftet.
Man merke: Nicht twittern kann gefährlich sein!
Quelle: NowPublic
Schlagworte: Gefängnis, James Roppo, Justin Bieber, Knast, Scott Braun, Straftat, Twitter
Autor/in: Frank Marent